Oft ergeben sich Änderungen in Gesetzen, die werden ‚besonders‘ gut kommuniziert für die Betroffenen, will sagen, sie werden überhaupt nicht von den Politfuzzys in Berlin kommuniziert, denn es lässt sich trefflich ’sparen‘, wenn man nur lange genug die Schnauze hält. Und wieder trifft es die. die sowieso schon in den Arsch gekniffen sind.
ALG II: Noch vor Jahresende Überprüfungsantrag stellen!
10.12.10
Von Hans-Dieter Binder
1. Das neue Jahr naht mit Brausen – und vielen Änderungen. Auszugweise haben wir darüber geredet. Schwerpunkt ist heute das alte Jahr 2010, insbesondere die Möglichkeit, mit einem Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X alle Entscheidungen, Bescheide und Widerspruchsbescheide bis zurück zum 1. Januar 2006 überprüfen zu lassen und anzufechten. Auch diese Möglichkeit soll eingeschränkt werden: Ab dem 1. Januar 2011 soll die Überprüfung nach § 44 SGB X nur noch ein Jahr rückwirkend möglich sein – somit nur noch rückwirkend bis zum 1. Januar 2010! Diese Änderung soll nur für SGB II und SGB XII gelten. Vorsichtshalber ist Eile geboten!
Der hier erwähnte Beitrag ist sehr ausführlich und sollte gleich mal in ganzer Länge abgespeichert werden, denn sehr viel wird gerade in den etablierten Medien nicht mehr kommen, ehe es zu spät ist. Leider hab ich ihn auch erst heute gefunden.
UPDATE:
Universität Bremen
17.12.2010 14:04