#Hartz IV und Geringverdiener–ein wichtiges Urteil
Und noch dazu ein Weihnachtsgeschenk, dass wirklich Freude bringt.
22.12.2011
Geringverdiener
Gericht erweitert Befreiung von Rundfunkgebühren
Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener haben künftig bessere Chancen auf eine Befreiung von den Rundfunkgebühren. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum gewahrt bleiben.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte ursprünglich bei jeder Überschreitung des Existenzminimums die Gebühr erhoben.
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